Nicht jeden, aber die Antwort ist: das kommt darauf an. Ob ein Song veröffentlicht wird, entscheidet sich immer erst nach der Fertigstellung und dauert dann auch noch eine Weile. 🙂

Möchtet ihr, dass der Song auf keinen Fall auf Spotify & Co. zu hören oder für andere zugänglich sein soll, dann ist das Paket mit den exklusiven Rechten das richtige für euch. Hier darf ich nichts mehr mit dem Song machen, sobald ich ihn euch geschickt habe. Damit ist der Song für mich abgeschlossen.

Es gibt aber auch einige Kunden, die sich von Herzen darüber freuen, wenn ihr Song mit der Welt geteilt und z.B. auch auf anderen Hochzeiten gesungen wird. Ganz nach dem Motto: geteilte Freude ist doppelte Freude. 🙂 Hier sind die nicht-exklusiven Rechte das richtige. Denn damit darf ich den Song auch mal auf einem Konzert spielen oder eben auch auf Spotify & Co. veröffentlichen. Da ich so die Möglichkeit habe, nochmal etwas Geld zu verdienen, kommt der günstigere Preis zustande. Zusätzliche Kosten, die für die Veröffentlichung entstehen (ggf. nochmal neues Mixing/Mastering, Coverdesign, andere Kosten) übernehme ich natürlich und damit habt ihr nichts zu tun. Die veröffentlichte Datei bekommt ihr natürlich auch nochmal und falls ich ein Notenheft erstellen sollte (weil eine Nachfrage herrscht), bekommt ihr das auch und wir können z.B. eine persönliche Widmung vorne mit einbinden.

Inzwischen habe ich ein paar persönliche Songs veröffentlicht: z.B. „Unser größtes Geschenk“ oder „Euer Kompass“ sind als persönliche Songs gestartet und werden jetzt ziemlich häufig auf Taufen gesungen. Dazu gibt es auch Notenhefte und Playbacks zu kaufen. Das sind noch lange nicht alle persönlichen Songs, die ich im Laufe der Jahre schreiben durfte, doch in Zukunft werden sicherlich noch ein paar folgen. 🙂

Für mich sind beide Rechte-Verteilungen fein. Aber seid euch bitte vor Vertragsabschluss darüber bewusst, ob es euch freuen würde, den Song auch mit der Welt zu teilen oder eher nicht. Denn mir ist es immer wichtig, dass ihr mit dem Song zufrieden seid und auch bei ggf. einer Veröffentlichung ein gutes Bauchgefühl habt. Aber die Rechte nachträglich zu ändern oder den Song nach ein paar Jahren nochmal umschreiben zu lassen – sollte es dann eben zu einer Veröffentlichung kommen – geht nicht.